Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte dieser rechtlich geprüft werden. Nach Abschluss können oft unliebsame Klauseln nicht mehr korrigiert werden! Dies gilt besonders für Gewerberaummietverträge, bei welchen ein größerer Gestaltungsspielraum besteht als bei Wohnraummietverträgen. Insbesondere die Überprüfung von (Eigenbedarfs-) Kündigungen ist regelmäßig lohnenswert, da diese oft aufgrund formaler Fehler unwirksam sind. Aber selbst wenn eine Kündigung wirksam sein sollte, so ist zu klären, ob der Mieter z.B. bei Auszug renovieren muss, wann er die Kaution wiederbekommt, ob eine Räumungsfrist gewährt werden muss oder wie die Übergabe ablaufen sollte. Oft haben Wohnungen eine geringere Wohnfläche als vom Vermieter angegeben. Das wirkt sich fast immer nachteilig aus bei Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen. Möglicherweise kann aber auch die Miete (rückwirkend) gemindert werden und der Mieter kann die Wohnung kündigen sowie Schadensersatz (Umzugskosten) fordern. Wir sagen Ihnen, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist.